Die EU-Kommission hat die neue überarbeitete Vertikal-GVO und die Vertikal-Leitlinien am 10.05.2022 angenommen und veröffentlicht
Hintergrund ist die Überprüfung der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (Vertikal-GVO), die Ende Mai 2022 auslaufen wird.
Auf die Veröffentlichung der neuen Fassung hat die CDH mit großem Interesse gewartet, da auch der Handelsvertreter*nnenvertrag in einem besonderen Abschnitt der Vertikal-Leitlinien behandelt wird. Die CDH hat sich an der Konsultation sowie an einem Workshop der Kommission beteiligt und die Beibehaltung der Ausnahme von Handelsvertreter*innenverträgen vom Kartellverbot gefordert.
Würden Handelsvertreter*innenverträge nicht ausdrücklich vom Kartellverbot ausgenommen, könnte dies zu einer Verunsicherung gerade aufseiten der vertretenen Unternehmen führen, mit der Folge, dass diese von diesem Vertriebskanal Abstand nehmen, weil etwa Gebiets-, Kunden- und Preisabsprachen – also eigentlich unzulässige Kernbeschränkungen, die typisch für Handelsvertreter*innenverhältnisse sind, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses nicht mehr ausdrücklich erlaubt wären.
Dieser fast 4 Jahre andauernde Einsatz der CDH für den Berufsstand der Handelsvertreter*innen hat sich schließlich ausgezahlt. Die neue Vertikal-GVO tritt am 01.06.2022 – mit einer Übergangsfrist von einem Jahr – in Kraft und gilt für die nächsten 10 Jahre.
Weitere Informationen samt neuer Vertikal-GVO und Leitlinien finden Sie hier auf der Seite der EU-Kommission
Die Stellungnahmen der CDH finden Sie hier.