24.06.2022 | KurzMeldungen, KurzMeldungen Nordost, KurzMeldungen Westfalen-Mitte

Schlussabrechnung Überbrückungshilfen gestartet

Anträge auf Überbrückungshilfen sowie die November- und Dezemberhilfen, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt

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Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt eine Schlussabrechnung durch die prüfenden Dritten. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.

Hierzu führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) BMWK in seinen Hinweisen weiter aus:

Die Schlussabrechnung Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe (Paket 1) kann seit dem 5.5.2022 eingereicht werden. Fristende für Einreichung ist der 31.12.2022.

Die Schlussabrechnung ist zwingend durch einen prüfenden Dritten oder eine prüfende Dritte im Namen des Antragstellenden über das digitale Antragsportal einzureichen: In einem ersten Schritt legt der prüfende Dritte, der die ursprünglichen Anträge eingereicht hat (Besonderheiten bei Steuerberaterwechsel: bitte Ziffer 5.4 des unten im Hinweis verlinkten FAQ-Katalogs zur Schlussabrechnung beachten), hierzu ein Organisationsprofil für den Antragstellenden an. Im Organisationsprofil werden die aktuell gültigen Stammdaten des Antragstellenden und im Falle eines verbundenen Unternehmens, alle übrigen Unternehmen des Verbundes, zentral erfasst.

In einem zweiten Schritt werden die ursprünglichen Anträge dem Organisationsprofil zugeordnet. Anschließend wird sukzessive für jedes der beantragten Förderprogramme ein separater Antrag auf Schlussabrechnung ausgefüllt. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge der Leistungszeiträume der Programme, um Abhängigkeiten aufzulösen.

Für Paket 1 ergibt sich die folgende Bearbeitungsreihenfolge:
Überbrückungshilfe I
Novemberhilfe
Dezemberhilfe
Überbrückungshilfe II
Überbrückungshilfe III

Nach Bearbeitung der einzelnen Schlussabrechnungen im Paket wird eine Übersicht der gewählten Beihilferegelungen und Inanspruchnahme diesbezüglicher Obergrenzen zur abschließenden Prüfung angezeigt.

Eine detaillierte Anleitung zu den einzelnen Schritten der Schlussabrechnung finden Sie im Leitfaden für prüfende Dritte (PDF, 3 MB).

Weitere Informationen sowie ein FAQ-Katalog zur Schlussabrechnung sind über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abrufbar.