29.07.2022 | KurzMeldungen Nordost

Editorial

Liebe Mitglieder,
Sommerloch? Nicht bei uns – die Zeit steht nicht still, die Nachrichtenflut fließt ungehemmt weiter.

Birgit Marson

Sarkastisch anmutende Empfehlungen von der Regierungsbank mit dem nicht abreißenden Hinweis zum Sparen und Informationen über neue Pflichten für Vermieter / Eigenheimbesitzer und Arbeitgeber begleiten uns durch den Alltag. So waren einige Mitglieder überrascht von den Nachrichten zum Nachweisgesetz, welches zum 1.8.2022 in Kraft trat und das Arbeitsrecht/den Abschluss neuer Arbeitsverträge betrifft. Viel Wirbel um nichts? Lesen Sie dazu nach auf unserer Plattform Zukunft-im-Vertrieb.

Bei Fragen rufen Sie in der Geschäftsstelle an, alternativ schreiben Sie uns eine Nachricht – wir antworten in jedem Fall.

Mit dem Wiederaufleben von Messen ist die Pflicht, eine A1 Bescheinigung einzuholen, wieder präsent – sofern Sie als Selbstständige auf Messen im Ausland Ihre vertretenen Unternehmen unterstützen. Seit dem 1.1.2022 können die A1 Bescheinigungen nur noch online/elektronisch beantragt werden. Selbstständige, die für einen befristeten Zeitraum grenzüberschreitend innerhalb der EU oder in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland tätig sind, können die Ausstellung der A1-Bescheinigung über das Portal „sv.net“ beantragen. Denken Sie rechtzeitig daran, bevor Sie dienstlich im Ausland tätig werden.

Die Angst geht wieder einmal herum. Die Angst vor Krieg, vor Armut, Verlust des Wohlstands und Inflation. Diese Angst führt dazu, dass die Menschen in unserem Land nicht mehr als unbedingt nötig konsumieren. Der Verzicht auf Konsum wirkt sich besonders auf den Handel und somit unsere Mitglieder aus. Geschäftsschließungen nehmen zu und es trifft Kleine wie Große. Es gibt leider kein allgemeingültiges Rezept, den negativen Nachrichten Positives entgegenzusetzen.

Bleiben Sie trotzdem optimistisch und genießen Sie – soweit möglich – den Sommer!

Ihr CDH Nordost