19.02.2021 | KurzMeldungen, KurzMeldungen Nordost, KurzMeldungen Westfalen-Mitte

Gesetzesänderungen - Das ändert sich 2021

Am 1. Januar 2021 sind viele neue Gesetze und Gesetzesänderungen
in Kraft getreten

© Iwona Golczyk / pixelio.de

 Die Änderungen im einzelnen:

• Der Mindestlohn steigt
Umsatzsteuer: Reduzierung des Steuersatzes aufgehoben
• Steuererleichterungen bei Investitionen
• Längere Frist für den Corona-Bonus
• Strengere Regeln für Arbeitgeberleistungen
Künstlersozialabgabe bleibt bei 4,2%
Insolvenzgeldumlage höher
Schutzschirm für Kreditversicherer verlängert
Corona-Hilfen verlängert
• Die Sonderregeln für Kurzarbeit gelten länger und die erhöhten Kurzarbeitergeldsätze bleiben bestehen
• Aufschub bei der Insolvenzantragspflicht

Wer 2020 staatliche Coronahilfen bezogen hat, muss diese in der Steuererklärung unter den Betriebseinnahmen aufführen. Diese müssen versteuert werden und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.

Einmalige Sonderzahlungen bis zu 1.500 Euro wegen des Engagements in der Coronazeit an Ihre Mitarbeiter bleiben bis zum 30. Juni steuerfrei.

Weitere Neuerungen sind hier aufgeführt:

Birgit Lohmeyer
lohmeyer(at)cdhimnorden.de