Am 1. Januar 2021 sind viele neue Gesetze und Gesetzesänderungen
in Kraft getreten
• Der Mindestlohn steigt
• Umsatzsteuer: Reduzierung des Steuersatzes aufgehoben
• Steuererleichterungen bei Investitionen
• Längere Frist für den Corona-Bonus
• Strengere Regeln für Arbeitgeberleistungen
• Künstlersozialabgabe bleibt bei 4,2%
• Insolvenzgeldumlage höher
• Schutzschirm für Kreditversicherer verlängert
• Corona-Hilfen verlängert
• Die Sonderregeln für Kurzarbeit gelten länger und die erhöhten Kurzarbeitergeldsätze bleiben bestehen
• Aufschub bei der Insolvenzantragspflicht
Wer 2020 staatliche Coronahilfen bezogen hat, muss diese in der Steuererklärung unter den Betriebseinnahmen aufführen. Diese müssen versteuert werden und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.
Einmalige Sonderzahlungen bis zu 1.500 Euro wegen des Engagements in der Coronazeit an Ihre Mitarbeiter bleiben bis zum 30. Juni steuerfrei.
Weitere Neuerungen sind hier aufgeführt:
Birgit Lohmeyer
lohmeyer(at)cdhimnorden.de